Verfahrensgang
LG Berlin (Urteil vom 19.04.2016; Aktenzeichen 103 O 118/15) |
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.4.2016 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen 103 des LG Berlin - 103 O 118/15 - geändert:
1. Der Beklagten wird es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft jeweils zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Beklagten, untersagt, im geschäftlichen Verkehr für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A mit den Anwendungsgebieten zu werben:
a) "Stirnregion und/oder Zornesfalten und/oder Augenregion und/oder Achseln",
b) mit der Angabe: "ist ein Protein, das die Muskelkontraktion durch Blockade des hierfür notwendigen Botenstoffs vermindert. Dadurch kommt es zu einer Muskelentspannung, die dafür sorgt, dass sich minische Falten glätten bzw. vollständig verschwinden.",
c) mit der Angabe: "Der klassische Anwendungsbereich für Botulinum sind die Falten des oberen Gesichtsdrittels, also die Stirnfalten, die Zornesfalten über der Nase (Glabellafalten) sowie Lachfalten an den Augenwinkeln (Krähenfüße)",
d) mit der Angabe: "Botulinum kann aber auch störende Falten seitlich des Nasenrückens (bunny lines) sowie Falten im Mund-, Kinn- oder Halsbereich glätten.",
e) mit der Angabe: "Andere Anwendungsbereiche von Botulinum stellen die extreme Schweißneigung unter den Achseln... dar.",
f) mit der Angabe: "Andere Anwendungsbereiche von Botulinum stellen... auch die Migränetherapie dar.",
g) mit der Angabe: "Die Injektion erfolgt mit genau geeichten Spritzen und sehr dünnen Nadeln, so dass die Behandlung nahezu schmerzfrei ist und Sie anschließend sofort wieder gesellschaftsfähig sind.",
h) mit der Angabe: "In den meisten Fällen tritt der Behandlungseffekt nach 2-3 Tagen ein, der maximale Effekt wird nach 1-2 Wochen erreicht und hält in der Regel 4-6 Monate.",
i) mit der Angabe: "Langzeitnebenwirkungen durch Botulinum sind nicht zu erwarten, da die Substanz im Körper vollständig biologisch abgebaut wird.",
sofern das für die Behandlung eingesetzte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A über eine Zulassung für das genannte Anwendungsgebiet nicht verfügt, jeweils sofern dies geschieht, wie in der Anlage K 1 wiedergegeben.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 178,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 15.9.2015 zu zahlen.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
III. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers wegen der Unterlassungsverpflichtung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 27.000,- Euro abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Beklagten wird weiter nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers wegen der Kosten und der Zahlungsverpflichtung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
A. Der Kläger ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsgemäßen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder, insbesondere die Achtung darauf gehört, dass die Regeln des lauteren Wettbewerbs beachtet werden.
Der Unternehmensgegenstand der Beklagten besteht unter anderem in dem Betrieb und der Verwaltung von Privatkliniken. Sie betreibt auch die Seite www.m.de.
Am 29.1.2015 warb die Beklagte dort für medizinische Behandlungen in der aus der Anlage K 1 zur Klageschrift ersichtlichen Weise.
Der Kläger mahnte die Beklagte mit dem als Anlage K 2 zur Klageschrift vorgelegten Schreiben wegen aus seiner Sicht wettbewerbswidriger Werbung ab.
Der Kläger hat beantragt,
I. die Beklagte unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel zu verurteilen, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin Typ A mit den Anwendungsgebieten zu werben:
1. "Stirnregion und/oder Zornesfalten und/oder Augenregion und/oder Achseln",
2. mit der Angabe: "ist ein Protein, das die Muskelkontraktion durch Blockade des hierfür notwendigen Botenstoffs vermindert. Dadurch kommt es zu einer Muskelentspannung, die dafür sorgt, dass sich minische Falten glätten bzw. vollständig verschwinden.",
3. mit der Angabe: "Der klassische Anwendungsbereich für Botulinum sind die Falten des oberen Gesichtsdrittels, also die Stirnfalten, die Zornesfalten über der Nase (Glabellafalten) sowie Lachfalten an den Augenwinkeln (Krähenfüße)",
4. mit der Angabe: "Botulinum kann aber auch störende Falten seitlich des Nasenrückens (bunny lines) sowie Falten im Mund-, Kinn- oder Halsbereich glätten.",
5. mit der Angabe: "Andere Anwendungsbereiche von Botulinum stellen die extreme Schweißneigung unter den Achseln... dar.",
6. mit der Angabe: "Andere Anwendungsbereiche von Botulinum stellen... auch die Migränetherapie dar.",
7. mit der Angabe: ...