Auch die Errichtung von innovativen effizienten Heizungsanlagen wird gefördert, wenn diese auf der Nutzung von erneuerbaren Energien basieren und erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 80 % der Heizlast einbinden soweit sie nicht unter die Nummern 10.7.1 bis 10.7.3 und 10.7.6 fallen.

Bevorzugt wird, wenn die Gebäudeheizlast nach DIN EN 12831 ermittelt wird. Analog zur Leistungsbeschreibung der Bestätigung des Spitzenverbands der Gebäudetechnik VDZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V. sind alternativ auch überschlägige Heizlastermittlungen auf der Basis der DIN EN 12831 zulässig.

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