Letzte Chance

Nach § 35c Abs. 7 EStG muss die energetische Maßnahme vor dem 1.1.2030 abgeschlossen sein. Ist dies nicht der Fall, wird diese Maßnahme nicht gefördert. Wurde die energetische Sanierungsmaßnahme in 2029 abgeschlossen, erfolgt die Förderung in den Jahren 2029, 2030 und 2031.

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