Die Gemeinde ist verpflichtet, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen geeigneten Bediensteten (Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) einzustellen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge