(1) 1Diese Verordnung tritt am 27. Mai 2023 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Kryptowertetransferverordnung vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4465) außer Kraft.

 

(2) 1Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, ab dem die Neufassung der Verordnung (EU) 2015/847 gilt. 2Der Tag des Außerkrafttretens wird vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben.

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