Kurzbeschreibung
Arbeitsprozess: Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage, falls Klagefrist unverschuldet versäumt wurde.
Grundsätze
Macht der Arbeitnehmer geltend, dass die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt ist und ist das KSchG anwendbar, muss er die Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erheben.
Die dreiwöchige Klagefrist gilt mithin für die ordentliche und die Änderungskündigung, aber auch für die außerordentliche Kündigung, wenn das Fehlen eines wichtigen Grundes geltend gemacht wird. Die 3-Wochenfrist gilt nícht nur, wenn der Arbeitnehmer geltend macht, die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt, sondern auch, wenn die Kündigung aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, § 4 S. 1 KSchG.
Hält der Arbeitnehmer diese Ausschlussfrist nicht ein, gilt die Kündigung als rechtswirksam, § 7 KSchG.
Wird die Klagefrist versäumt, besteht die Möglichkeit, die nachträgliche Zulassung der Klage beim Arbeitsgericht zu beantragen, wenn dem Arbeitnehmer kein Verschulden am Nichteinhalten der Frist trifft. Das Gericht lässt eine verspätet erhobene Klage ausnahmsweise zu, wenn der Arbeitnehmer nach den Umständen des Einzelfalles an der rechtzeitigen Klageerhebung gehindert war, obwohl er alle ihm zumutbare Sorgfalt angewendet hat und der Arbeitnehmer den Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage binnen zwei Wochen seit Beseitigung des Hindernisses gestellt hat, § 5 KSchG. Gleiches gilt, wenn eine Frau von ihrer Schwangerschaft aus einem von ihr nicht zu vertretenden Grund erst nach Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 KSchG Kenntnis erlangt hat.
- Der Kläger nutzt die Klagefrist voll aus und beabsichtigt, die Klage am letzten Tag der Klagefrist zu Protokoll der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichtes zu erheben. Das Arbeitsgericht hat jedoch wegen eines Betriebsausfluges geschlossen.
- Objektive Hinderung an Klageeinreichung durch krankheitsbedingten stationären Krankenhausaufenthalt.
Mit dem Antrag ist die Klageerhebung zu verbinden. Wenn die Klage bereits eingereicht wurde, ist auf sie im Antrag Bezug zu nehmen. Der Antrag muss die Angabe der die nachträgliche Zulassung begründenden Tatsachen und der Mittel für deren Glaubhaftmachung enthalten, § 5 KSchG.
In Fällen, in denen zunächst eine Klärung der nachträglichen Klagezulassung geboten ist, weil schwierige oder rechtliche Fragen zu klären sind, kann das Arbeitsgericht vorab über den Antrag durch Zwischenurteil entscheiden.
Wenn das Arbeitsgericht nicht über einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage entschieden hat oder wenn erstmals vor dem Landesarbeitsgericht ein Antrag gestellt wird, obliegt die Entscheidung der Kammer des Landesarbeitsgerichts, § 5 Abs. 5 KSchG.
Rechtsanwälte haben seit dem 1.1.2022 die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zu beachten und den Antrag als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des verantwortenden Anwalts einzureichen, §§ 130a ZPO, 46c ArbGG.
Antrag auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage
An das
Arbeitsgericht ...
...
per beA
Antrag
des ...
– Antragsteller –
Verfahrensbevollmächtigte: ...
gegen
die ...
– Antragsgegner –
wegen: Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
hier: Nachträgliche Zulassung einer verspäteten Klage nach § 5 KSchG
Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers, in dessen Namen und Auftrag wir um kurzfristige Anberaumung eines Gütetermins bitten. Wir beantragen:
Die Kündigungsschutzklage vom … wird nachträglich zugelassen.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom … nicht mit Ablauf des … aufgelöst ist.
Gründe
Der Antragsteller befand sich in der Zeit vom ... bis zum ... im Urlaub.
Glaubhaftmachung: |
Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers |
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Flugscheine als Urkunden |
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Eidesstattliche Versicherung der Nachbarn des Antragstellers ... |
Der Antragsteller schaute am Abend nach der Rückkehr aus dem Urlaub die eingegangene Post durch und entdeckte dabei das Kündigungsschreiben vom ... .
Glaubhaftmachung: |
Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers |
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Eidesstattliche Versicherung der Ehefrau des Antragstellers |
Der Brief wurde am ... abgestempelt und ging somit am ... zu.
Der Antragsteller hat das Kündigungsschreiben aber erst am ... zur Kenntnis bekommen. Die Drei-Wochenfrist des § 4 KSchG war bereits am ... überschritten. Da es sich bei dieser Frist um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist handelt, kann der Antragsteller nur durch nachträgliche Zulassung im vorliegenden Verfahren seinen Anspruch auf Kündigungsschutz geltend machen.
Der Antragsteller war ohne sein Verschulden an der Einhaltung Klagefrist des § 4 KSchG gehindert. Nachdem er tatsächlich erst am ... Kenntnis von der Kündigung erlangt hat, hat er am ... sofort den unterzeichnenden Verfahrensbevollmächtigten aufgesucht. Dieser hat innerhalb von zwei Tagen die Kündigungsschutzklage und die vorliegende Antragsschrift gefertigt.
Zwischen Kenntniserlangung von de...