An das
Arbeitsgericht ...
...
per beA
Antrag
des ...
– Antragsteller –
Verfahrensbevollmächtigte: ...
gegen
die ...
– Antragsgegner –
wegen: Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
hier: Nachträgliche Zulassung einer verspäteten Klage nach § 5 KSchG
Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers, in dessen Namen und Auftrag wir um kurzfristige Anberaumung eines Gütetermins bitten. Wir beantragen:
Die Kündigungsschutzklage vom … wird nachträglich zugelassen.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom … nicht mit Ablauf des … aufgelöst ist.
Gründe
Der Antragsteller befand sich in der Zeit vom ... bis zum ... im Urlaub.
Glaubhaftmachung: |
Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers |
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Flugscheine als Urkunden |
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Eidesstattliche Versicherung der Nachbarn des Antragstellers ... |
Der Antragsteller schaute am Abend nach der Rückkehr aus dem Urlaub die eingegangene Post durch und entdeckte dabei das Kündigungsschreiben vom ... .
Glaubhaftmachung: |
Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers |
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Eidesstattliche Versicherung der Ehefrau des Antragstellers |
Der Brief wurde am ... abgestempelt und ging somit am ... zu.
Der Antragsteller hat das Kündigungsschreiben aber erst am ... zur Kenntnis bekommen. Die Drei-Wochenfrist des § 4 KSchG war bereits am ... überschritten. Da es sich bei dieser Frist um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist handelt, kann der Antragsteller nur durch nachträgliche Zulassung im vorliegenden Verfahren seinen Anspruch auf Kündigungsschutz geltend machen.
Der Antragsteller war ohne sein Verschulden an der Einhaltung Klagefrist des § 4 KSchG gehindert. Nachdem er tatsächlich erst am ... Kenntnis von der Kündigung erlangt hat, hat er am ... sofort den unterzeichnenden Verfahrensbevollmächtigten aufgesucht. Dieser hat innerhalb von zwei Tagen die Kündigungsschutzklage und die vorliegende Antragsschrift gefertigt.
Zwischen Kenntniserlangung von dem Kündigungsschreiben und Einreichung der Klageschrift mit Antrag auf nachträgliche Zulassung verstrichen keine zwei Wochen, § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG.
Der Antragsteller bittet, dass die anliegende Kündigungsschutzklage trotz Fristversäumnis noch zugelassen wird.
Zur Begründung des Antrags wird auf die anliegende, hiermit zugleich eingereichte Kündigungsschutzklage Bezug genommen. Der Antragsteller wird außerdem die Nachbarn ... und seine Ehefrau ... als präsente Beweismittel zum Termin mitbringen.
(elektronisch signiert) |
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gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ... |
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