Fortgeschrittene Schwangerschaft einer zum Haushalt gehörenden Person ist wegen den damit verbundenen Erschwerungen der Ersatzraumbeschaffungspflicht sowie den allgemeinen physischen und psychischen Belastungen bis zum Ablauf einer angemessenen Schonfrist nach der Niederkunft als Härtegrund anerkannt.[1]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen