Zwischen

der ................................

- nachfolgend "Arbeitgeber" genannt -

und

Frau/Herrn ................................

- nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt -

Vorbemerkung

Aufgrund von [bitte den Anlass näher beschreiben] ist es beim Arbeitgeber zu einem erheblichen [bitte näher beschreiben, z. B. Auftragseinbruch, Umsatzrückgang, Unterbrechung der Produktionsketten, etc.] gekommen, der unmittelbar Auswirkung auf den Beschäftigungsbedarf im Betrieb hat. Da mit einer Erholung der [bitte näher beschreiben, z. B. Auftragssituation] in den nächsten Monaten nicht zu rechnen ist, verständigen sich die Parteien – mit der Zielsetzung betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden – mit dieser Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag auf die Durchführung von Kurzarbeit.

Mit Wirkung zum ................................ wird folgende Zusatzvereinbarung zum Anstellungsvertrag geschlossen:

§ 1 Einführung von Kurzarbeit

Aufgrund von [bitte näher beschreiben] und dem daraus resultierenden, bestehenden erheblichen Arbeitsausfall

Alternativ

[Anordnung der Behörde ......................... vom .........................]

wird im Betrieb des Arbeitgebers mit sofortiger Wirkung Kurzarbeit eingeführt.

§ 2 Reduzierung der Arbeitszeit

Die individuelle wöchentliche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer beträgt ab dem ......................... während der Kurzarbeitsperiode ......................... Stunden wöchentlich. Sollte die Auftragslage sich verschlechtern, kann der Arbeitgeber nach billigem Ermessen mit einer Ankündigungsfrist von 3 Tagen auch die wöchentliche Arbeitszeit weiter reduzieren, bis hin zur Kurzarbeit "0".

§ 3 Lage der Arbeitszeit, Überstunden und Mehrarbeit

Sofern die individuelle wöchentliche Arbeitszeit nicht 0 beträgt, wird die genaue zeitliche Lage der individuellen wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit nach den betrieblichen Erfordernissen durch den Arbeitgeber festgelegt. Überstunden bzw. Mehrarbeit werden während der Dauer der Kurzarbeit ausgeschlossen, sofern diese gesetzlich nicht zulässig sind.

§ 4 Arbeitszeitkonten

Guthaben auf Arbeitszeitkonten werden vor Beginn der Kurzarbeit reduziert, sofern keine gesetzliche Ausnahmeregelung vorliegt. Die Parteien gehen derzeit davon aus, dass das Volumen des Arbeitszeitguthabens auf den niedrigsten Stand der letzten 12 Monate vor Beginn der Kurzarbeit abgebaut werden muss. Sofern dies nicht ausreichend ist, werden die Arbeitszeitguthaben auf den erforderlichen Umfang reduziert, sodass die Voraussetzungen zur Gewährung von Kurzarbeitergeld erfüllt sind.

§ 5 Resturlaub

Vorhandener Resturlaub aus dem Vorjahr ist, soweit betrieblich möglich, vor Beginn der Kurzarbeit zu nehmen. Die genaue Lage wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer noch festgelegt. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Resturlaubstage so festzulegen oder auszugleichen, dass diese noch vor Beginn der Kurzarbeit erfüllt und erledigt sind.

§ 6 Urlaubsanträge

Der Arbeitnehmer ist – soweit möglich – aufgefordert, während der Kurzarbeitsphase Urlaub zu nehmen. Die üblichen Antragsfristen können verkürzt werden.

§ 7 Entgeltauswirkungen

Während der Dauer der Kurzarbeit wird das Brutto-Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers an die jeweils verminderte Arbeitszeit angepasst. Wird die Arbeitszeit beispielsweise um 50 Prozent verringert, verringert sich das monatliche Brutto-Arbeitsentgelt ebenfalls um 50 Prozent. Bei einem Entfall des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld infolge einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers erhält dieser lediglich das auf die im Rahmen der Kurzarbeit tatsächlich erbrachte Arbeitszeit entfallende Arbeitsentgelt.

§ 8 Berechnung von Leistungen

Während der Dauer der Kurzarbeit richtet sich die Berechnung von Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt, vermögenswirksamen Leistungen, jährlichen Sonderzuwendungen, Entgeltfortzahlung für gesetzliche Feiertage und wegen Krankheit bzw. nach dem Infektionsschutzgesetz und betrieblicher Altersvorsorge nach dem Entgeltausfallprinzip auf Basis des Entgeltfortzahlungsgesetzes, d. h. bei Krankheiten in Kurzarbeit erfolgt der Entgeltausgleich auf Basis der sich aus der vorliegenden Vereinbarung ergebenden Bezüge.

§ 9 Antrag auf Kurzarbeitergeld[1]

Der Arbeitgeber stellt bei der örtlichen Agentur für Arbeit die erforderlichen Anträge zur Gewährung von Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber ausgezahlt, nachdem die Agentur für Arbeit die Leistung gegenüber diesem erbracht hat. Der Arbeitgeber ist nicht in der Lage, eine Vorfinanzierung vorzunehmen. Aus diesem Grunde wird es eventuell zu einer Verzögerung von bis zu 2 Monaten kommen, bis das Kurzarbeitergeld ausgezahlt wird.

§ 10 Laufzeit der Kurzarbeit und Änderungsvorbehalt

Die Kurzarbeit endet voraussichtlich mit dem ........................., spätestens in 12 Monaten. Soweit nach den einschlägigen Vorschriften zur Kurzarbeit zulässig, ist eine Verlängerung auf insgesamt bis zu 24 Monate möglich. Sollte sich die Auftragslage ...

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