Entscheidungsstichwort (Thema)
Eignung eines vorbestraften Bewerbers für eine Anstellung als angestellter Lehrer
Leitsatz (amtlich)
Ein Bewerber auf eine Stelle als Studienrat ist charakterlich nicht geeignet für diese Stelle, wenn er wegen Urkundenfälschung bzw. versuchten Betrugs und einer weiteren Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
Normenkette
GG Art. 33 Abs. 2; BGB §§ 241, 145
Verfahrensgang
ArbG Berlin (Entscheidung vom 30.11.2016; Aktenzeichen 60 Ca 5678/16) |
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.11.2016 - 60 Ca 5678/16 - wird auf seine Kosten bei einem Streitwert von 21.667,00 EUR in der zweiten Instanz zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Der am ... 1967 geborene Kläger begehrt seine Einstellung als Studienrat im Angestelltenverhältnis beim beklagten Land.
Nach einem Auswahlgespräch erhielt der Kläger am 09.01.2016 vom Referatsleiter der zuständigen Senatsverwaltung für B., J. und W., Außenstelle Neukölln (im Folgenden: Senatsverwaltung) folgende Mail:
"...
WG: Einstellungszusage - Auswahlg...
...
Sehr geehrter Herr D.,
Sie haben am vergangenen Donnerstag an einem Auswahlgespräch der Senatsverwaltung für B., J. und W. in Berlin-Neukölln teilgenommen. Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Einstellung in den Berliner Schuldienst.
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir Sie für eine unbefristete Einstellung in den Berliner Schuldienst ausgewählt haben (Dienstantritt: 08.02.2016 oder im direkten Anschluss an den Vorbereitungsdienst). Diese Absicht steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Beschäftigtenvertretungen und ggf. unter dem Vorbehalt des Bestehens der 2. Staatsprüfung (inkl. Zeugnisübergabe). Sie wurden von der Schulleitung nachfolgend genannter Schule ausgewählt:
...
Nach Zustimmung der Beschäftigtenvertretungen erhalten Sie durch die Zentrale Bewerbungsstelle eine Mitteilung mit weiteren Informationen zum Abschluss des Arbeitsvertrages und zum Dienstantritt. Erst dann werden auch die Unterlagen an die Lehrerpersonalstelle übergeben und Sie können Terminabsprachen zwecks Unterzeichnung des Arbeitsvertrages mit dem zuständigen Personalsachbearbeiter/in vereinbaren. Dies kann jedoch ca. 2-3 Wochen in Anspruch nehmen.
...
(vgl. die Mail in Kopie Bl. 15 d. A.)
Mit Mail vom 14.01.2016 unter der Überschrift "Ihre unbefristete Einstellung in den Berliner Schuldienst im Bezirk Neukölln" wurde dem Kläger mitgeteilt, dass die für ihn zuständigen Gremien seiner unbefristeten Einstellung zugestimmt hätten. Weiter heißt es dort:
"...
Es ist beabsichtigt, Sie zum 08.02.2016 in den Berliner Schuldienst (Einsatzort: 08G06) einzustellen.
Die nunmehr für Sie zuständige Lehrerpersonalstelle wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden, um einen Termin zum Abschluss des Arbeitsvertrages zu vereinbaren.
Dieses Einstellungsangebot steht unter folgenden Vorbehalten:
Ihrer generellen persönlichen und körperlichen Eignung für eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst (Vorlage des Führungszeugnisses, keine anhängigen Straf- oder Ermittlungsverfahren, Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit).
Das "Erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Dienstbehörde" (Bitte als Empfänger angeben: "Senatsverwaltung für B., J. und W., (Stellenzeichen s. unten stehende Auflistung), F... Str. 28-42, ... Berlin") ist von Ihnen bei Ihrer zuständigen Meldestelle bzw. bei einem der Bürgerämter zu beantragen. Entstehende Kosten für die Beantragung eines "Erweiterten Führungszeugnisses" werden nicht erstattet. Die Voraussetzungen (berufliche Betreuung, Beaufsichtigung, Erziehung und Ausbildung von minderjährigen Personen) des § 30a Abs. 1 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses sind erfüllt.
..."
Wegen des weiteren Inhalts der Mail wird auf die Kopie Bl. 16 d. A. verwiesen.
Mit weiterer Mail vom 20.01.2016 schrieb die Senatsverwaltung "... Mir liegt ein Einstellungsangebot in den Berliner Schuldienst für Sie vor. Bitte melden Sie sich bei mir zwecks Vereinbarung eines Termins zur Vertragsunterzeichnung. ..." (vgl. dazu die Kopie der Mail, Bl. 17 d. A.).
Kurz danach erhielt die Senatsverwaltung ein Erweitertes Führungszeugnis vom 21.01.2016, in dem ein rechtskräftiger Strafbefehl wegen eines versuchten Betruges, begangen am 15.09.2014, vermerkt war. Dort heißt es in Bezug auf den Kläger:
"...
Sie werden angeklagt, am 15.09.2014 gegen 10:51 Uhr in Berlin versucht zu haben, in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch zu beschädigen, dass Sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum erregten.
Am Tattag fuhren Sie mit der S-Bahn der Linie 1, ohne zuvor einen gültigen Fahrschein erworben zu haben. Um zu verhindern, dass die S-Bahn Berlin GmbH ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40,--€ geltend macht, zeigten Sie bei der Fahrscheinkontrolle einen verfälschten Fahrschein vo...