Entscheidungsstichwort (Thema)

Versetzung. Zustimmungsverweigerung. Pflicht zur Rückgängigmachung eines betriebsverfassungswidrigen Zustandes. Nachholbarkeit eines Zustimmungsverfahrens

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein Zustimmungsersetzungsverfahren betreffend die Versetzung von Arbeitnehmern kann vom Arbeitgeber nicht eingeleitet werden, solange der betriebsverfassungswidrige Zustand noch besteht, der dadurch veruracht wurde, dass der Arbeitgeber die Maßnahme durchgeführt hat ohne den Betriebsrat zu beteiligen. Die Maßnahme muss deshalb zuvor rückgängig gemacht werden.

2. Das Verfahren nach § 99 Abs. 1 BetrVG auf Zustimmung des Betriebsrats ist nicht nachholbar.

 

Normenkette

BetrVG §§ 99-100

 

Verfahrensgang

ArbG Bremen (Beschluss vom 03.02.2005; Aktenzeichen 10h BV 124/03)

ArbG Bremen (Beschluss vom 06.09.2004; Aktenzeichen 10h BV 124/03)

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners werden der Teil-Beschluss und der End-Beschluss des Arbeitsgerichts Bremen vom 06.09.2004 und 03.02.2005 – Az.: 10h BV 124/03 – abgeändert.

Die Anträge 1 – 3 und 5 werden zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Tatbestand

I.

Die Beteiligten streiten um die Zustimmungsersetzung zur Versetzung von insgesamt 54 Arbeitnehmern sowie um die Zulässigkeit von vorläufigen personellen Maßnahmen nach § 100 BetrVG für alle betroffenen Arbeitnehmer.

Die Antragstellerinnen zu 1) und 2) sind bundesweit agierende Unternehmen im Bereich der Telekommunikation. Die Arbeitnehmer, für deren Versetzung die Antragstellerinnen die Zustimmungsersetzung beantragt haben, gehören je etwa zur Hälfte der Antragstellerin zu 1) und zu 2) an. Der Antragsgegner ist der örtliche Betriebsrat beider Antragstellerinnen in B.. Er besteht aus fünf Mitgliedern.

Im Zuge der Umsetzung einer Restrukturierung der Unternehmen der Antragstellerinnen gab es Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten, die im Kern um die Frage kreisten, ob der Bremer Betrieb, für den der Antragsgegner gewählt worden ist, stillgelegt wurde und um die sich hieraus für die Mitarbeiter und dem Betriebsrat ergebenden Konsequenzen.

Im Rahmen einer Umstrukturierung schlossen die Antragstellerinnen und deren Gesamtbetriebsrat am 5. Dezember 2002 einen „Business Development Program” genannten Interessenausgleich und Sozialplan ab, der unter anderem eine Reduzierung der sieben in Deutschland vorhandenen Regionen auf vier vorsieht.

Unter anderem heißt es in dem „Business Development Program”:

2. 2.

Die Vertriebsorganisation teilt sich flächenmäßig in die Regionen Nord, West, Südwest und Süd auf. (Details und Grenzen siehe Anlage 3). Die bisherigen Bezirke der Verkaufsbeauftragten bleiben erhalten. An den Regionalleiter berichten die Vertriebsdirektoren sowie die Leiter der Bereiche Planung und Angebote, Auftragsbearbeitung, KDC, Kompetenzcenter und die Vertriebsleiter Branche. Die Organisationsstruktur der Regionen ergibt sich im Detail aus der Anlage 4.

Die Vertriebsinnendienstaktivitäten (KAB/TAB) sowie die Funktionen KDC, PA und Kompetenzcenter werden auf folgende Standorte konzentriert, die darüber hinaus auch als Kundencenter dienen:

Region Nord:

H., B.

Region West:

K., D., D.

Die regionale Vertriebsleitung ist an den Standorten H., K. und M. angesiedelt. …

Welche Innendienstaktivitäten an welchen Standorten wahrgenommen werden, wird in der jeweiligen Region entschieden. Es ist beabsichtigt, die o. g. Funktionen – insbesondere KDC, PA und Kompetenzcenter – pro Region jeweils an einen der oben genannten Standorte zu konzentrieren. …

Daneben gibt es an folgenden Standorten Kundenzentren:

Region Nord:

B., Bi., H., K., …

Den Kundenzentren sind organisatorisch keine Mitarbeiter zugeordnet. In den Kundenzentren werden die erforderlichen technischen Einrichtungen, Show-Rooms und Besprechungsräumen zur Verfügung gestellt. Für Mitarbeiter des Vertriebs und des technischen Service in Mobiler-Telearbeit stehen in den Kundenzentren flexible Arbeitsplätze (sog. Shared Desks) zur Verfügung.

Die oben beschriebene Struktur wird zum 01.01.2003 eingeführt. Durch die beschriebenen Umstrukturierungsmaßnahmen entfallen in der Vertriebsorganisation (Verkauf und Vertriebsinnendienst) insgesamt 149 Arbeitsplätze (Mitarbeiterkapazität). Die Mitarbeiterkapazität in der Vertriebsorganisation wird nach Durchführung der Maßnahmen bei 988 liegen.

2. 3.

Der Kundendienst der T...GmbH und Co. KG und die Montage der T...Service GmbH werden in der Organisationseinheit technischer Service zusammengefasst. Die regionale Aufteilung entspricht derjenigen der Vertriebsorganisation. Um die Komplexität in der Feldorganisation zu verringern, werden die Supportaufgaben im Bereich Programmmanagement zusammengefasst und die Remote-Aktivitäten konzentriert. Nach Schwerpunkten werden integrierte Teams gebildet, die in neu gebildeten Bezirken tätig werden (siehe Anlagen 5a und 5b). Details der neuen Organisationsstruktur ergeben sich aus der Anlage 6.

Die technische Leitung ist in den Regionen an folgenden Standorten angesiedelt:

Region Nord:

H.

Es ist be...

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