Entscheidungsstichwort (Thema)
Beschlussverfahren. Teilnahme an zukünftigen Schulungsveranstaltungen. Freistellungsanspruch des Betriebsratsmitglieds. Kostenübernahmeanspruch. Feststellungsantrag. Feststellungsinteresse. Rechtsverhältnis. Rechtsschutzbedürfnis. Erforderlichkeit der Schulung. Grundlagenschulung. Schulung über aktuelle Rechtsprechung des BAG
Leitsatz (amtlich)
Einer Freistellung oder einer Zustimmung des Arbeitgebers bedarf es nicht, wenn ein Betriebsratsmitglied an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen will, deren Erforderlichkeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber streitig ist. Ein auf Freistellung gerichteter Antrag ist unzulässig.
Normenkette
BetrVG § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 256; ArbGG § 81
Verfahrensgang
ArbG Paderborn (Beschluss vom 26.01.2010; Aktenzeichen 4 BV 2/10) |
Nachgehend
Tenor
Die Beschwerde des Betriebsrats und der Antragsteller gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 26.01.2010 – 4 BV 2/10 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
Tatbestand
A
Die Beteiligten streiten um die Verpflichtung der Arbeitgeberin, Mitglieder des Betriebsrates für die Teilnahme an einem Seminar unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen und die Kosten für die Seminarteilnahme einschließlich der Kosten der Unterbringung zu tragen.
Die Arbeitgeberin, die Beteiligte zu 5., betreibt Möbel- und Einrichtungshäuser in P2, M2 und K4 und beschäftigt insgesamt etwa 1.500 Arbeitnehmer. Am Standort in P2, der auch die Zentralverwaltung des Unternehmens beherbergt, beschäftigt die Arbeitgeberin ca. 300 Arbeitnehmer.
Der im Betrieb in P2 gebildete Betriebsrat, der Beteiligte zu 1., besteht aus neun Mitgliedern. Die zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung am Verfahren Beteiligten zu 2., 3. und 4. sind Mitglieder des am 20.05.2010 neu gewählten Betriebsrates.
Dem Betriebsrat stehen aktuelle Auflagen zu Kommentierungen des Betriebsverfassungsgesetzes sowie Gesamtdarstellungen zum Arbeitsrecht zur Verfügung. Ferner verfügt der Betriebsrat über ein Abonnement der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb” und eine aktuelle Auflage des Buches „Rechtsprechung zum Arbeitsrecht von A bis Z”. Der Betriebsrat verfügt ferner zur Erledigung seiner Aufgaben über einen Personalcomputer mit Internetanschluss.
Die Antragsteller zu 2., 3. und 4. haben in der Vergangenheit folgende Seminare besucht:
Antragsteller zu 2.: Arbeitsrecht I, Arbeitsrecht II, Arbeitsrecht III, BR I, BR II, BR III, Lohn/Gehalt, Wirtschaftsauschuss
Antragsteller zu 3.: Arbeitsrecht I, Arbeitsrecht II, Arbeitsrecht III, BR I, BR II, BR III, Lohn/Gehalt, Wirtschaftsauschuss
Antragsteller zu 4.: Arbeitsrecht I, Arbeitsrecht II, Arbeitsrecht III, BR I, BR II, BR III, Mobbing, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und Sicherheit
Zwischen den Beteiligten besteht bereits seit längerer Zeit Streit darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, mehrere Mitglieder des Betriebsrates für das in E5 stattfindende Seminar des Anbieters P5-Institut M2 „Aktuelle Rechtsprechung am BAG” unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen und die entsprechenden Seminarkosten zu tragen. Hierbei handelt es sich um ein Wochenseminar, welches vom Veranstalter mehrfach im Jahr in E5 angeboten wird, wobei sich die Seminarthemen auf jeweils aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts beziehen. Die Entscheidungen, die im konkreten Seminar besprochen werden, benennt der Veranstalter nach eigenen Angaben erst etwa acht Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn. Gegenstand des Seminars ist ferner ein Besuch einer Sitzung eines Senates des Bundesarbeitsgerichts.
Die allgemeine Beschreibung des Seminars „Aktuelle Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht”, welche auf jedes Seminar zutrifft, lautet wie folgt:
„Seminarinhalt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist die höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Seine Entscheidungen sind richtungsweisend für die Arbeitsgerichte und werden vielfach für die Argumentation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in betrieblichen Fragen herangezogen.
Das Seminar vermittelt Ihnen einen Überblick über die aktuellen und für die Betriebsratsarbeit relevanten Entscheidungen des BAG. Es werden die Tendenzen der BAG-Rechtsprechung und deren konkrete Auswirkungen auf Ihre Betriebsratstätigkeit erläutert. Der Besuch einer Gerichtsverhandlung und ein anschließender Austausch über die dort getroffenen Entscheidungen ermöglicht Ihnen einen vertieften Einblick in die Grundsätze der Rechtsprechung und die möglichen Auswirkungen auf die Unternehmen.
Wichtige aktuelle Entscheidungen im Individualarbeitsrecht
Wichtige aktuelle Entscheidungen im Betriebsverfassungsrecht
Bedeutung der Entscheidungen für die Betriebsratsarbeit
- Hilfestellung für die Lösung eigener betrieblicher Fragen
- Argumentationshilfen bei der Verhandlungsführung
Aktuelle richtungsweisende Tendenzen der Rechtsprechung des BAG
- Tendenzen der Rechtsprechung ...