Entscheidungsstichwort (Thema)

Erstattung der Umsatzsteuer zusätzlich zur vereinbarten Karenzentschädigung

 

Leitsatz (redaktionell)

Der Arbeitgeber ist, wenn - was unentschieden bleibt - die an den Arbeitnehmer gezahlte Karenzentschädigung der Umsatzsteuer unterworfen sein sollte, weil der das Wettbewerbsverbot einhaltende frühere Arbeitnehmer im Anschluß an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine selbständige Tätigkeit ausübt, mangels besonderer Vereinbarung nicht verpflichtet, dem früheren Arbeitnehmer zusätzlich zur vereinbarten Karenzentschädigung die Umsatzsteuer zu erstatten.

 

Verfahrensgang

ArbG Dortmund (Entscheidung vom 28.11.1986; Aktenzeichen 8 Ca 2111/86)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442334

DB 1987, 2418-2418 (LT1)

Bibliothek, BAG (LT1)

LAGE § 74 HGB, Nr 3 (LT1)

VersR 1988, 478-478

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