Entscheidungsstichwort (Thema)
Eingruppierung einer Medienpädagogischen Referentin im Bildungsministerium
Leitsatz (amtlich)
Die Tätigkeit einer im Bildungsministerium beschäftigten Medienpädagogische Referentin, die Konzepte zur Implementierung der Medienbildung in den Schulen eines Bundeslandes zu erstellen hat, kann sich aus der Entgeltgruppe 13 TV-L (Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit) durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung im Sinne der Entgeltgruppe 14 TV-L herausheben.
Normenkette
TV-L § 12; LehbildG MV § 5 Abs. 6 S. 2; LehPrVO MV § 29; TV-L § 12 Abs. 1 S. 4; LehBildungsG MV § 5 Abs. 6 S. 2; LehPrüfungsVO MV § 29
Verfahrensgang
ArbG Rostock (Entscheidung vom 07.04.2017; Aktenzeichen 4 Ca 1410/16) |
Tenor
1. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 07.04.2017 - 4 Ca 1410/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin, die als Medienpädagogische Referentin im Bildungsministerium tätig ist.
Die 1965 geborene Klägerin schloss 1986 ihre Ausbildung zur Diplom-Lehrerin in den Fächern Deutsch und Musik ab. Danach absolvierte sie ein mehrjähriges Forschungsstudium, während dessen sie zur Dr. phil. promovierte. Im Anschluss daran leistete sie in den Jahren 1991/1992 eine einjährige Referendarzeit ab. Seit dem 24.08.1992 ist die Klägerin im Landesdienst. Zunächst unterrichtete sie als Gymnasiallehrerin an verschiedenen Schulen. Im August 2007 wechselte sie zum Staatlichen Schulamt A-Stadt, wo sie als Medienpädagogische Beraterin tätig war.
Das beklagte Land schrieb am 13.11.2012 die neu eingerichtete und zum Februar 2013 zu besetzende Stelle einer/eines Referentin/Referenten für den Aufgabenbereich Medienbildung im Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, Medienpädagogisches Zentrum, mit Arbeitsort A-Stadt aus. Das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) ist dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft angegliedert und ist zuständig für die Ausbildung der Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern, deren Fort- und Weiterbildung sowie für die Weiterentwicklung des Unterrichts an den Schulen. In der Stellenausschreibung heißt es:
"...
Aufgrund der dynamischen Entwicklung bei den interaktiven Medien, der wachsenden Zahl von Online-Angeboten für das schulische Lehren und Lernen sowie die Verfügbarkeit mobiler Endgeräte wird eine innovative, technisch versierte und modernen Medien aufgeschlossene Persönlichkeit gesucht.
Aufgabenbeschreibung:
- Aufbau und Betreuung einer Online-Mediendistribution;
- Konzeptionelle Weiterführung der Integration der Medienbildung/Medienerziehung in alle Schularten und Fächer des Landes M-V auf der Grundlage des geltenden Rahmenplanes;
- Mitarbeit bei der Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung zur Förderung von Medienkompetenzen und Aufbau eines Netzwerkes der Medienpartner im Schulbereich;
- Beratung von Schulen bei der Nutzung von E-Learning Plattformen und Lern-Management-Systemen;
- Beratung von Schulen zu Fragen des Jugendmedienschutzes, des Urheberrechts und des unterrichtlichen Datenschutzes;
- Durchführung von Projekten zur Weiterentwicklung von Unterricht mit interaktiven Medien;
- Durchführung von Seminaren im Rahmen von Fortbildungen sowie in der Referendarausbildung;
- Zusammenarbeit mit den Medienpädagogischen Beratern der Staatlichen Schulämter
Fachliche und persönliche Anforderungen:
- Lehramt für Gymnasien/Berufliche Schulen bzw. vergleichbare pädagogische Qualifikation;
- Kenntnisse in der Medienbildung/Medienerziehung, die in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss eines Medienprojektes im schulischen Umfeld belegt werden können;
- Kenntnisse und Erfahrungen im Einsatz von neuen Medien im Unterricht;
- Erfahrungen in der Fortbildung von Lehrkräften;
- Bereitschaft zur konzeptionellen Mitarbeit in Projekten und Schulversuchen mit dem Schwerpunkt Medienbildung/Medienerziehung;
- Bereitschaft zur Vertretung des Landes in Gremien der KMK sowie der Bundesländer;
- Selbstständigkeit und Teamfähigkeit;
..."
Die Bewerbung der Klägerin auf diese Stelle war erfolgreich. Die Parteien schlossen daraufhin am 13.06.2013 rückwirkend zum 01.06.2013 einen Änderungsvertrag, der eine Weiterbeschäftigung im Ministerium für Bildung, Wissenschaft vorsieht. Nach diesem Änderungsvertrag finden auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) sowie die Tarifverträge, die den TV-L und den TVÜ-Länder ergänzen, ändern oder ersetzen, in der Fassung, die für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und für das Land Mecklenburg-Vorpommern jeweils gilt, Anwendung. Die Klägerin erhält das Gehalt der Entgeltgruppe 13 TV-L.
Mit Schreiben vom 21.05.2014 beantragte die Klägerin die Höhergruppi...