Entscheidungsstichwort (Thema)
Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für die Voraussetzungen der von ihm begehrten höheren Entgeltgruppe. Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für die von ihm behauptete einschlägige Berufserfahrung
Leitsatz (amtlich)
Begehrt eine Arbeitnehmerin die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe, so trägt sie für die Beibringung des notwendigen Tatsachenvortrages grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast. Dies gilt ebenso im Hinblick auf die Darlegung einer einschlägigen Berufserfahrung im Sinne des § 16 TVöD-VKA-AT.
Normenkette
TVöD-VKA-AT § 12; TVöD-VKA-AT § 16
Verfahrensgang
ArbG Schwerin (Entscheidung vom 13.06.2018; Aktenzeichen 4 Ca 82/18) |
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 13.06.2018 (4 Ca 82/18) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
II. Die Revision gegen diese Entscheidung wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten im Rahmen von Zahlungsanträgen um die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.
Die Klägerin ist seit Mai 2012 als Verbandskauffrau bei der beklagten Körperschaft des öffentlichen Rechts beschäftigt. Sie verfügt über eine in der Privatwirtschaft erworbene Berufungsausbildung zur Bürokauffrau mit dem Schwerpunkt Bilanzrecht und hat außerdem 2016 die Zusatzqualifikation zur kommunalen Bilanzbuchhalterin erworben. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich gem. § 2 des schriftlichen Arbeitsvertrages der Parteien nach dem Tarifwerk des öffentlichen Dienstes in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände jeweils geltenden Fassung. Im Rahmen der Probezeit war die Klägerin in die Entgeltgruppe 7 TVöD-VKA eingruppiert. Mit Wirkung zum 01.08.2012 erfolgte die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA (entsprechend der Vergütungsgruppe V c Fallgruppe 1 a).
Die Arbeitsplatzbeschreibung der Klägerin lautet - soweit hier von Bedeutung - wie folgt:
4. Tätigkeiten
4.1 Verzeichnis der am Arbeitsplatz ausgeführten Tätigkeiten |
Anteil in % |
4.10 Vorbereitung, Erarbeitung und Aufstellung des Haushaltsplanes und bei Bedarf von Nachträgen, Vorbereitung seiner Beschluss-Fassung durch die Verbandsorgane einschl. Einarbeitung der gefassten Beschlüsse |
10 |
4.11 Selbständige Verwaltung aller Einnahmen und Ausgaben im laufenden Rechnungsjahr auf der Grundlage des Haushaltsplanes und der Beschlüsse des Vorstandes. |
20 |
4.12 Erstellung von Übersichten (Planablaufvergleich, Offene-Posten-Liste) und Analysen, Auswertung und Erarbeitung von Entscheidungs-Vorschlägen |
9 |
4.13 Vorbereitung und Erarbeitung des Jahresabschlusses und der Finanzprüfung |
7 |
4.14 Eigenständige und zeitgerechte Bestands- und Anlagenbearbeitung und -nachweisführung, Vermögens- und Liegenschaftsverwaltung |
10 |
4.15 Erarbeitung und Aktualisierung des Beitragsbuches und Sicherung der ordnungsgemäßen Hebung der Beiträge einschließlich der Gestaltung des Mahnwesens und Vorbereitung der Widerspruchs-Bearbeitung |
9 |
4.16 Erfassung und Abrechnung des Bauhofes, der Fahrzeuge Miet- und Pachtverträge. Versicherungsverträge, Abwicklung von Versicherungs-Ansprüchen |
15 |
4.17 Lohn- und Gehaltsrechnung, Reisekostenabrechnungen, Abrechnung der Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeld sowie sonstige Vergütungen |
10 |
4.18 Sicherung der termingerechten Bearbeitung der Einnahmen und Ausgaben, sowie vorgeschriebener Nachweise der landes- und EU geförderten Projektförderungsmaßnahmen |
10 |
4.2 Die unter 4.1 ausgeführten Tätigkeiten sind in folgenden Abständen Wahrzunehmen
4.10 |
einmal jährlich |
4.11 |
ständig |
4.12 |
laufend |
4.13 |
einmal jährlich |
4.14 |
laufend |
4.15 |
laufend |
4.16 |
ständig |
4.17 |
laufend |
4.18 |
laufend |
4.3 Zur Wahrnehmung der unter 4.1 angeführten Tätigkeiten ist die Anwendung folgender Rechte- und Verwaltungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung erforderlich
- Grundgesetz, BGB
- Wasserhaushaltsgesetz -WHG-
- Landeswassergesetz -LWaG-
- Gesetz über Wasser- und Bodenverbände -WVG-
- Wasserverbandsrechtsregelungsgesetz -WWVRG-
- Strafgesetzbuch -StGB-
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten -OWiG-
- Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung
- Kommunalverfassung, Kommunalabgabegesetz -KAG-
- Haushaltsrecht, Wasserverbandshaushaltsverordnung (WHVO-M-V), Reisekostengesetz
- Landeshaushaltsordnung
- Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht
- Arbeitssicherheits- und Brandschutzbestimmungen
- TVöD/VKA
- Kindergeldgesetz
- Entschädigungsverordnung für ehrenamtliche Tätige
- weitere, das Aufgabengebiet berührende Gesetze und Verordnungen
4.4 Bei der Wahrnehmung der Tätigkeiten bestehen in folgendem Umfang Bindungen durch interne Vorschriften
- Satzung des WBV einschließlich Veranlagungsregel
- Dienst- und Geschäftsanweisung einschließlich Kassenordnung
- Dienstordnung und allgemeine Geschäftsanweisung
- Haushaltsordnung
- Anordnung zur Regelung der Arbeitszeit
- Anordnung zur Regelung von Dienstreisen und -gängen
- Richtlinie über den Betrieb von Dienstfahrzeugen
- Vereinbarung über die Benutzung von privateigenem PKW zu Dienstreisen
5. Der Arbeitnehmer hat in nachstehendem Umfang Befugni...