Entscheidungsstichwort (Thema)
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats. E 10 BETV. Eingruppierung eines Gebietsleiters nach dem BETV
Leitsatz (amtlich)
Zu den Voraussetzungen der Entgeltgruppe E 10 des BETV eines Gebietsleiters
Normenkette
GG; BetrVG; Bundesentgelttarifvertrag der Chemischen Industrie (BETV)
Verfahrensgang
ArbG Hannover (Beschluss vom 23.11.2007; Aktenzeichen 13 BV 9/07) |
Tenor
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 23.11.2007, Az. 13 BV 9/07, wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Tatbestand
I.
Die Beteiligten streiten um die Ersetzung zur Zustimmung der Eingruppierung des Arbeitnehmers G.H.
Die Beteiligte zu 1) und Arbeitgeberin betreibt ein Unternehmen der Mineralölraffinerie. Der Betrieb unterliegt dem Geltungsbereich des Manteltariftarifvertrages der Chemischen Industrie (MTV). Die Beklagte ist tarifgebunden und wendet auf die Arbeitsverhältnisse der bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer die Tarifverträge der Chemischen Industrie an. Die Vergütung richtet sich nach dem Bundesentgelttarifvertrag vom 18.07.1987 in der Fassung vom 30.09.2004 (BETV).
Der Beteiligte zu 2) ist der im Betrieb der Arbeitgeberin gebildete Betriebsrat.
Die Arbeitgeberin hat eine interne Stellenausschreibung vorgenommen, mit der sie einen Gebietsleiter (m/w) für das Verkaufsgebiet Ost sucht. Die Stellenausschreibung lautet wie folgt:
Die C. sucht
einen Gebietsleiter (m/w)
für das Verkaufsgebiet Ost
Aufgaben:
- Vertrieb der MRD-Schmierstoff-Produktpalette
- anwendungstechnische Beratung und Betreuung der Kunden im Verkaufsaußendienst/und in angrenzenden Exportländern (Osteuropa)
- Führen von Verkaufsgesprächen
- Akquisition von Neukunden
- Abgabe und Kalkulation von Angeboten
- Annahme und Überprüfung von Bestellungen
- Erstellen von Wettbewerbsanalysen
- Reklamationsbearbeitung
Anforderungen:
- branchenbezogene kaufmännische und/oder technische Ausbildung
- Außendiensterfahrung
- Detaillierte Branchenkenntnisse
- EDV-Kenntnisse
- Sichere Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Russischkenntnisse sehr wünschenswert
- Wohnsitz in den neuen Bundesländern
Eigenschaften:
- Kompetenz und Durchsetzungsvermögen
- Hohe Leistungsmotivation
- Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit
Vergütung:
- E 10 des BETV der chemischen Industrie
- Firmen-PKW
Die Arbeitgeberin entschied sich zur Besetzung der Stelle für den externen Bewerber G.H., der über einen Mitarbeiter der Arbeitgeberin von der vakanten Stelle erfahren hatte.
Mit Anschreiben vom 27.12.2006 an den Betriebsrat sowie Einstellungsbogen zur Einstellung und Eingruppierung hörte die Arbeitgeberin den Betriebsrat entsprechend an. Wegen des Inhalts dieser Anhörung wird auf die Mitteilung vom 27.12.2006 (Bl. 9/10 d.A.) verwiesen.
Der Betriebsrat erhob Bedenken und verwies auf ein gesondertes Schreiben vom 04.01.2007. Hierin stimmte der Betriebsrat der Einstellung des Herrn G.H. als Gebietsleiter zu, widersprach jedoch der Eingruppierung nach E 10 K BETV. Das Schreiben lautet wie folgt:
Der Betriebsrat stimmt der Einstellung des Herrn G.H. als Gebietsleiter Ost Vertrieb zu.
Das Entgelt bei den anderen Gebietsleitern bei der MRD liegt bei E 12 K plus Individuelle Zulagen. Herr H. und sein Aufgabengebiet erfüllen mindestens die Eingruppierungsmerkmale der Entgeltgruppe E 12 K BETV.
Er hat in den letzten 16 Jahren ca. 15 Jahre im Schmierstoffvertrieb gearbeitet, zuletzt bei der D. C. GmbH/D. AG H. als Gebietsleiter Schmierstoffvertrieb. Für den genannten Betrieb gilt auch der BETV der IGBCE und daher ist der Herr H. nicht als Berufsanfänger zu behandeln. Er hat Ansprüche aus diesem Tarifvertrag auf Grund seiner Berufserfahrung.
Der Arbeitnehmer H. hat von September 1970 bis August 1974 an der Technischen Universität D. den Abschluss als Diplomingenieur für Kraftfahrzeugtechnik
erworben. Zuvor hatte er eine Ausbildung als Betriebsschlosser abgelegt. Zuletzt war Herr H. als Gebietsleiter im Schmierstoffvertrieb bei der D. C. GmbH/D.B. AG H. tätig. Wegen der Bewerbungsunterlagen des Herrn H. wird auf diese (Bl. 251 bis 261 d.A.) verwiesen.
Neben der Stellenausschreibung hat die Arbeitgeberin im vorliegenden Verfahren das Aufgabengebiet des Arbeitnehmers H. wie folgt dargestellt:
- Produkttechnische und kaufmännische Betreuung und Beratung der Kunden im Verkaufsaußendienst in Ostdeutschland und angrenzenden Exportländern
- Marktinformationen an und von den Kunden
- Beratung bei der Erstellung von Schmierstoffplänen
- Produktempfehlungen
- Lagerung /Organisation
- Finanzierungen
- Führen von Verkaufsgesprächen
- Akquisition neuer Kunden mit den Schwerpunkten Handelsgeschäft, große Endverbraucher und Großindustrie
- Abgabe von qualifizierten Angeboten auch zu Ausschreibungen
- Preisvorkalkulation
- Marge in Abhängigkeit vom Kundenverkaufspotential
- Frachtermittlung und -optimierung (Straße/Schiene)
- Annahme und Überprüfung von Bestellungen/Aufträgen
- Erstellen von Wettbewerbsanalysen für das Verkaufsgebiet
- Analyse des Kundenstammes und der Interessenten
- Mitwirkung und Einflussnahme auf Produktentwicklu...