Entscheidungsstichwort (Thema)
Brett, schwarzes. Ort, betrieblicher. Bestimmung des betrieblichen Ortes für das Aufhängen eines Schwarzen Brettes
Leitsatz (redaktionell)
1. Welche sachlichen Mittel der Arbeitgeber dem Betriebsrat im erforderlichen Umfang zum Zweck der Information der betriebsangehörigen Arbeitnehmer gem.§ 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung zu stellen hat, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des einzelnen Falls anhand der konkreten Verhältnisse des Betriebs zu bestimmen. Dabei ist es grundsätzlich Sache des Arbeitgebers zu bestimmen, welche von mehreren sachgerechten Mitteln oder Möglichkeiten zur Information er in erforderlichem Umfang zur Verfügung stellt.
2. Hat der Arbeitgeber neue Standorte für das Schwarze Brett nicht willkürlich neu bestimmt, sondern die Sanierung des Treppenhauses zum Anlass genommen, so verstößt das Vorgehen des Arbeitgebers nicht gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG).
Normenkette
BetrVG §§ 2, 2 Abs. 1, §§ 40, 40 Abs. 2, §§ 78, 78 Abs. 1
Verfahrensgang
ArbG Ludwigshafen (Beschluss vom 11.03.2009; Aktenzeichen 3 BV 10/09) |
Tenor
1. Die Beschwerde des Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 11.03.2009, Az.: 3 BV 10/09 wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Tatbestand
I. Die Beteiligten streiten um den betrieblichen Ort, an dem das Schwarze Brett nach einer Renovierung und Sanierung der Betriebsräume wieder aufgehängt werden soll.
Beteiligter zu 1. ist der 7-köpfige Betriebsrat (im Folgenden: der Betriebsrat), der bei der Beteiligten zu 2. errichtet ist. Die Beteiligte zu 2. (im Folgenden: die Arbeitgeberin) produziert in Z Gebäck und beschäftigt neben den Produktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern eine geringe Zahl von Arbeitnehmern, nämlich weniger als 10, in der Verwaltung.
Zu Beginn der 80er Jahre wurde in einem Zwischengeschoß des Treppenhauses der Arbeitgeberin ein Schwarzes Brett aufgehängt. Dabei handelte es sich um einen Schaukasten, dessen linke Hälfte dem Betriebsrat und dessen rechte Hälfte der Arbeitgeberin für Mitteilungen an die Belegschaft zur Verfügung stand (vgl. die Fotografie auf Bl. 94 d. A.).
Mit e-Mail vom 07.03.2008 (vgl. Bl. 32 d. A.) teilte die Arbeitgeberin dem Betriebsrat folgendes mit:
„… wie Herrn Y und Herr X in unserem Gespräch am 01.07.2008 bereits mitgeteilt möchten wir das Treppenhaus und den Flur im Fabrikgebäude sanieren.
In diesem Zusammenhang möchten wir die Schau u. Infokästen aus den Bereichen entfernen.
Da u.a. sie dort ihre Informationen aushängen möchte ich sie bitten Vorschläge zur Umsetzung zu machen.
Mein Vorschlag bestand darin in der Produktion und in der Kantine (wenn sie es als notwendig erachten auch in den Umkleideräumen) Infokästen für den BR auf zu hängen.
Heute habe ich ihnen zur Auswahl der Infokästen eine Unterlage ins Postfach gelegt.
Bitte suchen sie sich die passenden Kästen bis Ende 30.KW aus damit wir diese bestellen können.”
Hierauf antwortete der Betriebsrat per e-Mail vom 10.07.2008 (vgl. Bl. 33 d. A.):
„… wie Ihnen bei unserem Gespräch am 01.07.2008 bereits mitgeteilt, sehen wir keinen Grund, warum der Schaukasten mit dem so genannten „Schwarzen Brett” aus dem Treppenhaus entfernt werden soll.
Der Schaukasten steht in keiner Weise im Widerspruch zu einer Sanierung des Treppenhauses. Entscheidend ist für uns, dass der Schaukasten an einer zentralen Stelle ausgehängt, an der alle Mitarbeiter angesprochen werden.
Dafür kommt eben nur das vordere Treppenhaus oder der Flur in Frage.
Diese Stelle hat sich seit nunmehr ca. 25 Jahren bewährt und sollte auch beibehalten werden.
Ihren Vorschlag, mit mehreren Infokästen, halten wir für unpraktikabel und sehen darin eher einen weiteren Versuch die Arbeit des Betriebsrates und den Betriebsrat insgesamt ins Abseits zu drängen.”
Nachdem die geplante Sanierungsmaßnahme sich verzögerte trat die Arbeitgeberin erneut an den Betriebsrat mit folgendem e-Mail vom 13.01.2009 (vgl. Bl. 34 d. A.) heran:
„… die bereits im Sommer 08 geplante Sanierung der Treppenhäuser werden nun angegangen. Aus diesem Grund werden wir, wie bereits am 03.07.2008 mitgeteilt, alle Info Tafeln umsetzen.
Seiner Zeit hatte ich sie gebeten Vorschläge zur neuen Positionierung Ihrer Infotafel zu machen und für diesen Zweck neue Tafel aus zu suchen (Prospekte hatte ich ihnen gegeben).
Da wir nun die Sanierung umgehend starten wollen werden wir für den BR in der Kantine und in den Umkleideräumen Infotafeln installieren. Wenn sie einen besonderen Wunsch zur Positionierung in den Räumen haben melden sie sich bitte umgehend damit dieses berücksichtigt wird.
Ende dieser Woche bzw. Anfang nächster Woche werden die neuen Info Tafel besorgt und angebaut haben.
Vorab danke für ihre Mithilfe und ihr Verständnis.”
Der Betriebsrat erwiderte hierauf mit e-Mail vom 14.01.2009 (vgl. Bl. 35 d. A.) unter anderem:
„… Unsere Meinung, dass das so genannte „Schwarze Brett” des Betriebsrates an derselben Stelle bleiben sollte, hat sich nicht geändert.
Leider ...