Der Ministerpräsident kann einen Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzen, wenn ihm eines der folgenden Ämter übertragen worden ist:

 

1.

Staatssekretär,

 

2.

Sprecher der Landesregierung,

 

3.

Leiter der Abteilung für Verfassungsschutz im Innenministerium.

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