Sabine Jungbauer, Dipl.-Ing. Werner Jungbauer
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Durch Klicken auf das Register "Einstellungen" (1) und Öffnen der "Postfachverwaltung" (2) (wenn sie nicht bereits geöffnet ist) können durch Klick auf den Link "Eingangsbenachrichtigungen" (3) Einstellungen für eine automatische Benachrichtigung bei Nachrichteneingang und anderen Aktivitäten vorgenommen werden.
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Abb. 4: Benachrichtigungen
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Im Postfach des Anwalts können verschiedene Einstellungen für Benachrichtigungen via E-Mail-Versendungen vorgenommen werden. Informatorisch wird die im Rechtsanwaltsverzeichnis hinterlegte E-Mail-Adresse angezeigt (4), diese kann an dieser Stelle nicht geändert werden. Zusätzlich wird eine alternative E-Mail-Adresse (5) angezeigt. Dies ist die Adresse, die bei der Erstregistrierung im Postfach angegeben wurde. Sie lässt sich nachträglich ändern, indem man entweder auf den Link "Persönliche Benachrichtigungen" in dieser Übersicht (6) oder alternativ auf den gleichlautenden Eintrag im Bereich "Profilverwaltung" (7) klickt. Die Benachrichtigung an den Postfachinhaber kann an dieser Stelle aktiviert oder deaktiviert werden (8). Die hinterlegte E-Mail-Adresse ist identisch mit der alternativen E-Mai-Adresse (5). Zusätzlich kann der Postfachinhaber auch noch weitere E-Mail-Adressen eintragen, an die ebenfalls eine Benachrichtigung über einen neuen Posteingang gesendet wird (9). Hier können mehrere E-Mail-Adressen eingefügt werden, z.B. die des Sekretariats, die lediglich mit einem Semikolon zu trennen sind (10), vergleichbar mit dem Einfügen von E-Mail-Adressen z.B. in Outlook. Auch diese E-Mail-Adressen können "abgeschaltet" werden, wenn der zugehörige Haken entfernt wird (9). Bitte beachten Sie, dass die E-Mail-Benachrichtigung nicht immer funktioniert. Sie sollten – unabhängig von dieser Benachrichtigungsfunktion – Ihr beA regelmäßig "unaufgefordert" auf Posteingänge kontrollieren.
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Die Verwendung dieser Benachrichtigungsfunktion ist in den Anfangszeiten des beA sicherlich sehr hilfreich, vor allem, wenn noch wenige Nachrichteneingänge zu verzeichnen sind. So muss nicht "ununterbrochen" eine Prüfung des Posteingangs im beA erfolgen und man bleibt trotzdem über die Posteingänge auf dem Laufenden. Später, wenn regelmäßig mehr Nachrichten im beA eingehen werden, kann diese Funktion auch lästig werden. Ab diesem Zeitpunkt wird man das beA sicherlich regelmäßig überprüfen und ist auf die zusätzlichen Benachrichtigungen, die das beA sendet, nicht mehr angewiesen. Die dann vermutlich häufig eingehenden Benachrichtigungen würden eher störend wirken. Durch Abhaken bzw. Deaktivieren dieser Benachrichtigungsfunktion (8 und 9) kann diese abgestellt werden.
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Abb. 5: Informations-Mail bei Eingang neuer Nachrichten im beA
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Wichtiger Hinweis:
Bei der einfachen E-Mail-Benachrichtigung (1) werden von der BRAK weder LINKS noch ANHÄNGE mit verschickt, die auf den Inhalt der Nachricht oder einen direkten Zugang zur Nachricht hinweisen oder hinleiten! Lediglich auf die Informationsseite der BRAK zum beA (2) und die E-Mail-Adresse des Anwendersupports (3) wird verlinkt. Leider muss man damit rechnen, dass Hacker sich die Unerfahrenheit mancher Anwälte und/oder ihrer Mitarbeiter zunutze machen werden und die E-Mail-Benachrichtigung fälschen und mit Links versehen, die das Eindringen von Schadsoftware ermöglichen. Es sollte JEDE PERSON in der Kanzlei, die mit diesen E-Mail-Benachrichtigungen in Berührung kommen kann, darüber informiert werden, dass NIEMALS Anhänge oder Links zu einer solchen Nachricht angeklickt werden sollten. Es ist davon auszugehen, dass diese tatsächlich einen Angriff auf den benutzten Rechner enthalten. Selbst die beiden oben unter (1) und (2) genannten Buttons sollten nicht angeklickt werden, da man nicht weiß, ob bei einer "Fake-Mail" hier nicht eine völlig andere Adresse hinterlegt ist. Auch hier sollte man daher den sicheren Weg wählen und die angezeigten Links vorsichtshalber, wie dies auch allgemein geraten wird, in die Adresszeile des Browsers manuell eintippen. Wegen der Verschlüsselung ist es auch technisch gar nicht möglich, dass dieser Benachrichtigung Posteingänge anhängt werden; auch ein direktes oder indirektes Betreten des beA über einen Link ist an dieser Stelle weder vorgesehen noch möglich!