Rz. 83

Ist die Sicherheitsbestätigung einer beA-Karte abgelaufen, kann der Karteninhaber nicht mehr auf sein Postfach bzw. auf das Postfach, für das er Zugriffsrechte besitzt, zugreifen. Die Voraussetzung für den Zugriff auf ein Postfach ist eine gültige Sicherheitsbestätigung, welche die Berechtigung enthalten muss, die in dem zu öffnenden Postfach befindlichen verschlüsselten Nachrichten zu entschlüsseln. Ist eine neue Sicherheitsbestätigung vorhanden, kann der Karteninhaber wieder problemlos auf das Postfach zugreifen. Die BNotK sendet dem Karteninhaber, dessen Karte mit einem qualifizierten Zertifikat versehen war, eine neue Signaturkarte rechtzeitig vor Ablauf der Sicherheitsbestätigung zu, sofern keine Änderungen an den Zertifikatsdaten vorzunehmen sind. Bei beA-Karten für Mitarbeiter und beA-Softwarezertifikaten muss sich der Nutzer der Produkte selbst rechtzeitig um die Erneuerung der Sicherheitsbestätigungen kümmern. Hier wird kein automatischer Versand erfolgen.[27] Der Inhalt im Postfach wird bei Ablauf von Sicherheitsbestätigungen nicht gelöscht.

[27] https://bea.bnotk.de/shop_agb.html § 3, Stand: November 2017.

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