Entscheidungsstichwort (Thema)
Einheitlicher Mietvertrag über Wohnraum und Garage. Beschwer des Beklagten im Räumungsverfahren
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Die Einheitlichkeit des Mietverhältnisses über Wohnung und Garage wird durch eine unwirksame Formularklausel oder die Ausweisung eines Mietanteils für die Garage im Mietvertrag nicht widerlegt.
2. Die Beschwer in einer Räumungssache bemißt sich am Interesse des Beklagten an der Erhaltung der zu räumenden Mietsache, sofern der Jahresbetrag der zu zahlenden Miete die Berufungssumme nicht erreicht (vergleiche OLG Karlsruhe, 1983-03-30, 3 RE-Miet 1/83, WuM 1983, 166).
Fundstellen
Dokument-Index HI1732795 |
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