Entscheidungsstichwort (Thema)
Ehemalige DDR: Fortgeltung einer 2 wöchigen Kündigungsfrist in Wohnraummietvertrag nach dem 3.10.1990
Orientierungssatz
Dem Kammergericht wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: "Gilt eine vertragliche Regelung, die während der Geltung des ZGB getroffen worden ist und wonach der Mieter das Wohnraummietverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen kann, nach dem 3. Oktober 1990 fort?"
Fundstellen
Haufe-Index 1739145 |
ZMR 1998, 34 |
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