Entscheidungsstichwort (Thema)

Ehemalige DDR: Fortgeltung einer 2 wöchigen Kündigungsfrist in Wohnraummietvertrag nach dem 3.10.1990

 

Orientierungssatz

Dem Kammergericht wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: "Gilt eine vertragliche Regelung, die während der Geltung des ZGB getroffen worden ist und wonach der Mieter das Wohnraummietverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen kann, nach dem 3. Oktober 1990 fort?"

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739145

ZMR 1998, 34

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