Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirksamkeit der Formularklausel betreffend die Rechtzeitigkeit der Mietzinszahlungen

 

Orientierungssatz

1. Die Formularklausel im Mietvertrag, wonach es für die Rechtzeitigkeit der Mietzinszahlungen nicht auf die Absendung, sondern auf den Zahlungseingang bzw die Gutschrift des Betrages ankommt, ist wirksam und verstößt weder gegen AGBG § 3 noch gegen AGBG § 9. Diese Zahlungsregelung entspricht einer häufigen Praxis und ist nicht so ungewöhnlich, als daß der Mieter nicht mit ihr zu rechnen braucht. Die Klausel enthält auch keine unangemessene Benachteiligung des Mieters, sondern bewirkt einen billigen Interessenausgleich, denn wirtschaftlich leistet im Dauerschuldverhältnis der Vermieter ständig vor, weil er die Mietsache dem Mieter ab Vertragsbeginn ununterbrochen überläßt und sie im Falle des Ausbleibens der Gegenleistung gegen den Willen des Mieters auch nicht etwa sofort zurückerhält, sondern sich erst einen Titel beschaffen muß. Zudem kann der Mieter den Zeitpunkt der Gutschrift der Mietzahlung mittelbar beeinflussen.

2. Eine dreimalige, aufeinanderfolgende Verspätung der Mietzinszahlungen um 4, 3 bzw 5 Tge nach vorangegangener dreimaliger Abmahnung belegt die mangelhafte Erfüllungsbereitschaft des Mieters und rechtfertigt die ordentliche Kündigung des Vermieters.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738869

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