Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhung und ortsübliche Vergleichsmiete

 

Orientierungssatz

Zum Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete reicht es grundsätzlich aus, daß die Zustimmung zu einem Mietzins verlangt wird, der innerhalb der Spanne des für die jeweilige Wohnung maßgeblichen Mietspiegelfeldes liegt. Auf die im Mietspiegel aufgeführten Wohnwertmerkmale kommt es regelmäßig nicht an.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733549

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