Entscheidungsstichwort (Thema)
Mieterhöhung bei Altbauwohnung in Berlin
Orientierungssatz
1. Die im Berliner Mietspiegel genannten Mietwerte für Altbauwohnungen liegen unterhalb der Mieten, die für vergleichbare Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt erlangt werden.
2. Zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens gemäß MHG § 2 Abs 2 (juris: MietHöReglG) reicht es aus, wenn der verlangte Mietzins im Berliner Mietspiegel innerhalb der dort ausgewiesenen Spanne des Feldes liegt, die für die einzelne Wohnung in Betracht kommt. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der Mieter einen Sachverhalt darlegt und unter Beweis stellt, der den Schluß zuläßt, daß der vom Vermieter verlangte Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt.
Fundstellen
Dokument-Index HI1734915 |
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