Entscheidungsstichwort (Thema)

Formanforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung im preisgebundenen Altbau

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Mieterhöhungserklärung gemäß BMietG 1 § 18 wegen Erhebung eines Wertverbesserungszuschlages entfaltet dann keine Wirkung, wenn sich der Vermieter auf die Angabe der jeweiligen Gesamtmodernisierungskosten beschränkt und es dem Mieter überläßt, hieraus Wertverbesserungszuschläge zu berechnen.

Vielmehr sind die Modernisierungsaufwendungen in der Mieterhöhungserklärung nach den einzelnen Positionen aufzuschlüsseln sowie die Verteilerschlüssel und der daraus ermittelte Anteil des Mieters darzulegen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1729823

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