Entscheidungsstichwort (Thema)

Vereinbarung. nachträgliche Vereinbarung. umlagefähige Betriebskosten bei preisgebundenen Neubauwohnungen

 

Orientierungssatz

1. Aus NMV § 20 Abs 1 S 3 ergibt sich, daß der Vermieter nur solche Betriebskosten geltend machen darf, die nach Art und Höhe bei Überlassung der Wohnung bekanntgegeben worden sind.

2. Diese Betriebskostenumlageerklärung kann durch einseitige Erklärung des Vermieters im Laufe des Mietverhältnisses nachgeholt werden. Sie kann auch im Rahmen einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung abgegeben werden, entfaltet jedoch Wirkung erst mit Beginn der darauffolgenden Abrechnungsperiode.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732822

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