Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechtigtes Interesse auf Untervermietung nach Abzug des bisherigen Mitmieters

 

Orientierungssatz

1. Das Ende einer Wohngemeinschaft durch Auszug des bisherigen Mitmieters kann, zB wegen der erhöhten Mietzinsbelastung, ein berechtigtes Interesse auf Untervermietung entstehen lassen (vergleiche BGH, 1984-10-03, VIII ARZ 2/84, BGHZ 92, 213; entgegen LG Berlin, 1982-04-26, 61 S 34/82, Grundeigentum 1982, 617 und 1982-09-08, 61 S 190/82, Grundeigentum 1982, 1043).

2. Es ist keine unerlaubte Gebrauchsüberlassung, wenn der Mieter aufgrund eines berechtigten Interesses, aber ohne Vorliegen der Erlaubnis des Vermieters, teilweise untervermietet und alsdann aufgrund eines auswärtigen Sanatoriumsaufenthalts längere Zeit nicht in seine Wohnung zurückkehrt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734953

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