Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietpreisüberhöhung: Vermutung für die Ausnutzung einer Mangellage an Wohnraum in Berlin
Orientierungssatz
Die im Lande Berlin bestehenden Schutzgesetze aufgrund des mangelnden Wohnraums begründen eine Vermutung dafür, daß im Zeitraum zwischen dem 1.11.1995 und dem 31.08.1996 hinsichtlich Wohnungen von mindestens 90 qm eine Mangellage vorlag. Diese Vermutung ist gegebenenfalls durch den Vermieter zu entkräften.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1734752 |
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