Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietpreisüberhöhung: Vermutung für die Ausnutzung einer Mangellage an Wohnraum in Berlin

 

Orientierungssatz

Die im Lande Berlin bestehenden Schutzgesetze aufgrund des mangelnden Wohnraums begründen eine Vermutung dafür, daß im Zeitraum zwischen dem 1.11.1995 und dem 31.08.1996 hinsichtlich Wohnungen von mindestens 90 qm eine Mangellage vorlag. Diese Vermutung ist gegebenenfalls durch den Vermieter zu entkräften.

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 06.02.2003; Aktenzeichen IX ZR 449/99)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734752

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge