Entscheidungsstichwort (Thema)

Anforderungen an die Heizkostenabrechnung. Umlageschlüssel bei Vermietung von gewerblichen Räumen und Wohnungen

 

Orientierungssatz

1. Eine Heizkostenabrechnung genügt nur dann den allgemeinen Anforderungen des BGB § 259, wenn sie unter Benennung und Anwendung des einschlägigen Verteilungsschlüssels klar und in sich verständlich ist und dabei dem tatsächlichen Wärmeverbrauch des Mieters Rechnung trägt.

2. Werden die Heizkosten eines Gebäudes, in dem sich außer Mietwohnungen auch ein Kino, ein Supermarkt sowie Gewerberäume mit Fußbodenheizung befinden, nach den Quadratmetern der jeweiligen Mietflächen umgelegt, so trägt der Vermieter die Beweislast dafür, daß der von ihm gewählte Umlegungsmaßstab die Wohnungsmieter nicht unbillig benachteiligt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732726

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