Entscheidungsstichwort (Thema)

Verjährungsfrist für Vergütungsansprüche der Berliner Stadtreinigungsbetriebe

 

Leitsatz (amtlich)

Die Vergütungsansprüche der BSR unterliegen seit 1994 der kurzen Verjährung des BGB § 196 Abs 1 Nr 7.

 

Nachgehend

KG Berlin (Urteil vom 14.12.1999; Aktenzeichen 13 U 5564/99)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737941

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge