Entscheidungsstichwort (Thema)
Verjährungsfrist für Vergütungsansprüche der Berliner Stadtreinigungsbetriebe
Leitsatz (amtlich)
Die Vergütungsansprüche der BSR unterliegen seit 1994 der kurzen Verjährung des BGB § 196 Abs 1 Nr 7.
Nachgehend
KG Berlin (Urteil vom 14.12.1999; Aktenzeichen 13 U 5564/99) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1737941 |
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