Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzung für wirksame Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum

 

Orientierungssatz

1. Die einem Geschäftsunfähigen gegenüber erklärte Kündigung eines Mietverhältnisses ist nur dann wirksam, wenn das Kündigungsschreiben an dessen gesetzlichen Vertreter gerichtet ist. Die bloße Kenntnisnahme des an den Geschäftsunfähigen gerichteten Kündigungsschreibens durch den gesetzlichen Vertreter reicht für eine wirksame Kündigung nicht aus.

2. Die zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum erforderliche Schriftform ist nicht gewahrt, wenn die Kündigung im Verhandlungstermin zu Protokoll erklärt wird.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731722

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