Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechtigung zur Eigenbedarfskündigung

 

Orientierungssatz

1. Grundsätzlich ist jedes vernünftige Interesse des Vermieters daran, die Wohnung für sich selber oder für seine Angehörigen nutzen zu wollen, für die Annahme eines berechtigten Eigenbedarfs ausreichend (so auch BVerfG, 1989-02-14, 1 BvR 308/88, Grundeigentum 1989, 299).

2. Dem Vermieter ist es aber verwehrt, sich auf Eigenbedarf zu berufen, wenn er den Bedarfsgrund bereits bei Abschluß des Mietverhältnisses kannte und den Mieter dennoch nicht darauf hingewiesen hat (vergleiche LG Berlin, 1989-12-12, 64 S 432/89, Grundeigentum 1990, 255).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735008

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