Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Ablehnung einer Untervermietungserlaubnis für überwiegend abwesenden Mieter

 

Leitsatz (amtlich)

Der Wohnraummieter, der seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr in der Wohnung hat, kann die Erlaubnis zur Untervermietung auch dann nicht verlangen, wenn er ein Zimmer der Wohnung für seine eigene Nutzung behält.

 

Nachgehend

BGH (Beschluss vom 08.08.2006; Aktenzeichen 5 StR 405/05)

BGH (Urteil vom 23.11.2005; Aktenzeichen VIII ZR 4/05)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735985

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