Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertragsrecht: Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters bei erheblicher Vertragsverletzung bzw nachträglicher Mietzinszahlung

 

Leitsatz (amtlich)

Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt eine erhebliche Vertragsverletzung des Mieters voraus. Dabei kann zugunsten des Mieters berücksichtigt werden, wenn er die Rückstände nach Zugang der Kündigung tilgt.

 

Orientierungssatz

Die Heilungswirkung einer nachträglichen Zahlung im Sinne von BGB § 554 Abs 2 Nr 2 gilt nicht - auch nicht entsprechend - für die gemäß BGB § 564b Abs 2 S 1 Nr 1 ausgesprochene ordentliche Kündigung des Mieters wegen Zahlungsverzugs. Die unverzügliche nachträgliche Zahlung des Mieters kann vielmehr nur bei der Bewertung des Begriffs der nicht unerheblichen Vertragsverletzung herangezogen werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735194

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