Entscheidungsstichwort (Thema)

Ermittlung des Wärmeverbrauchs durch das sog. Einheitsskalensystem. Substantiierungspflicht des Mieters bei Einwendungen gegen Heizkostenabrechnung. Unbeachtlichkeit der Eigenverdunstung von Meßgeräten. Kostennachteile durch exponierte Wohnanlage

 

Orientierungssatz

1. Es ist nach der HeizkostenV nicht zu beanstanden, wenn der Ablesewert mit einem sog Bewertungsfaktor multipliziert wird, der die unterschiedlichen Größen und Heizleistungen der verschiedenen Heizkörper angemessen berücksichtigt und den tatsächlichen Wärmeverbrauch zutreffend wiedergibt.

2. Der Mieter ist verpflichtet, von seinem Recht auf Einsicht in die zugrundeliegenden Belege Gebrauch zu machen und etwaige konkrete Beanstandungen im einzelnen darzulegen. Ein pauschales Bestreiten der Heizkosten ist unsubstantiiert und daher unbeachtlich.

3. Die bei jedem Meßgerät auftretende sog Eigenverdunstung betrifft das gesamte Wohnobjekt, so daß siech eine etwaige Ungenauigkeit der Verdunstungsgeräte insgesamt ausgleicht.

4. Angesichts des öffentlichen Interesses an der Senkung des Energieverbrauchs müssen die durch eine exponierte Wohnanlage auftretenden Kostennachteile für einen einzelnen Mieter hingenommen werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734737

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