Entscheidungsstichwort (Thema)

Kürzung eines Anspruchs des Mieters auf Ersatz von Renovierungskosten nach einem Wasserschaden wegen der Nichtdurchführung turnusmäßiger Schönheitsreparaturen

 

Leitsatz (amtlich)

Der Mieter, der nach einem Wasserschaden Anspruch auf Ersatz von Renovierungskosten an den Vermieter hat, muß sich nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung entgegenhalten lassen, daß er selbst jahrelang Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt hatte.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738358

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