Entscheidungsstichwort (Thema)

Beweislast des Mieters nach vorbehaltloser Betriebskostennachzahlung. Nutzungsentgeltanspruch des Vermieters nach fristloser Mietvertragskündigung wegen Zahlungsverzuges und Beweislast des Mieters hinsichtlich des Einwandes schuldhaft unterbliebener Neuvermietung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Hat der Mieter eine Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung vorbehaltlos bezahlt, ist er für die Unrichtigkeit der Betriebskostenabrechnung darlegungspflichtig, wenn er den vorbehaltlos gezahlten Betrag zurückfordert.

2. Der Mieter, dem gem BGB § 554 Abs 1 wegen Zahlungsverzugs wirksam gekündigt worden ist, ist unter dem Gesichtspunkt des Auflösungsverschuldens verpflichtet, den Mietzins für die vereinbarte Vertragsdauer bis zur Neuvermietung weiter zu zahlen.

3. Der Mieter, der gegenüber einem entsprechenden Anspruch des Vermieters behauptet, der Vermieter habe sich nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht um eine Weitervermietung bemüht, ist dafür darlegungs- und beweispflichtig.

4. Bei Beendigung des Mietverhältnisses infolge wirksamer fristloser Kündigung des Vermieters ist grundsätzlich der Mietausfall für zwei Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zu ersetzen.

 

Orientierungssatz

Zitierung zu Leitsatz 3: Anschluß OLG Düsseldorf, 1987-07-02, 10 U 197/86, ZMR 1987, 375.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736508

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