Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung einer Hauswartwohnung: Kündigungserklärung durch Hausverwaltung. Kündigung einer Hauswartwohnung: Anforderung an Kündigungsschreiben

 

Leitsatz (amtlich)

1. Eine Hausverwaltung ist nicht ohne weiteres zur Kündigung eines Mietverhältnisses bevollmächtigt.

2. Auch für die Kündigung einer Hauswartwohnung müssen die berechtigten Interessen im Kündigungsschreiben nach BGB § 564b Abs 3 dargelegt werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735208

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