Entscheidungsstichwort (Thema)

Mieterhöhung: Ortsübliche Miete bei Renovierungspflicht des Vermieters

 

Leitsatz (amtlich)

Trägt ein Vermieter auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung die laufenden Schönheitsreparaturen, dann kann er zur Begründung eines Verlangens auf Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses nach MHG § 2 (juris: MietHöReglG) einen Zuschlag zu dem maßgeblichen Wert des Mietspiegels machen, der sich an dem Höchstbetrag von umgerechnet 1,29 DM/qm monatlich des II. BV § 28 Abs 4 (juris: BVO 2) orientiert.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737098

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