Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietpreisüberhöhung: Erneute Teilnichtigkeit einer Mietzinsvereinbarung nach Wiederanstieg der Vergleichsmiete

 

Leitsatz (amtlich)

Ist eine nach WiStrG § 5 teilweise unwirksame Mietzinsvereinbarung dadurch geheilt worden, daß später die ortsübliche Vergleichsmiete gestiegen ist, tritt keine erneute Teilnichtigkeit nach Absinken der Vergleichsmiete ein (Anschluß LG Berlin, 1998-12-03, 61 S 110/97, Grundeigentum 1999, 449).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737351

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