Entscheidungsstichwort (Thema)

Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Vermieter ist berechtigt, fristlos zu kündigen, wenn der Mieter während eines längeren Zeitraumes trotz Mahnung den Mietzins laufend unpünktlich zahlt und dieses vertragswidrige Verhalten zu vertreten hat.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731850

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