Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichtigkeit einer Staffelmietvereinbarung in einem Berliner Mietvertrag und deren Heilbarkeit durch laufende Mietzahlungen bzw Bestätigung
Orientierungssatz
1. Die erste Stufe einer Staffelmietvereinbarung durfte bis zum Außerkrafttreten des GVW § 3 (juris: WositVerbBlnG) die Kappungsgrenze von 10% nicht überschreiten.
2. Ein Verstoß gegen die Kappungsgrenze des GVW § 3 macht nicht nur die erste Stufe, sondern die gesamte Staffelmietvereinbarung nichtig.
3. Eine solchermaßen unwirksame Staffelmietvereinbarung kann weder durch laufende Mietzahlungen geheilt noch durch die Zurückweisung eines Mieterhöhungsverlangens nach MHG § 2 (juris: MietHöReglG) bestätigt werden.
Fundstellen
Dokument-Index HI1736017 |
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