Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Frage, wann in einem Untermietvertrag eine unzulässige Umgehung der Mietpreisvorschriften liegt

 

Orientierungssatz

Ein Mietvertrag, der als "Untermietvertrag" bezeichnet wird und damit grundsätzlich nach AMVOB § 29 Abs 1 frei vereinbart werden kann, unterliegt gleichwohl den Vorschriften der Preisbindung für Altbauwohnraum nach AMVOB § 2, AMVOB § 5, wenn der Untermietvertrag lediglich konstruiert wurde, um die Mietpreisvorschriften zu umgehen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731731

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