Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Frage, wann in einem Untermietvertrag eine unzulässige Umgehung der Mietpreisvorschriften liegt
Orientierungssatz
Ein Mietvertrag, der als "Untermietvertrag" bezeichnet wird und damit grundsätzlich nach AMVOB § 29 Abs 1 frei vereinbart werden kann, unterliegt gleichwohl den Vorschriften der Preisbindung für Altbauwohnraum nach AMVOB § 2, AMVOB § 5, wenn der Untermietvertrag lediglich konstruiert wurde, um die Mietpreisvorschriften zu umgehen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731731 |
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