Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Voraussetzungen der Gestattung des Einbaus einer Gasetagenheizung durch den Mieter

 

Orientierungssatz

1. Der Mieter kann einen Anspruch auf Gestattung des Einbaus einer Gasetagenheizung haben, wenn diese dem Mieter die Haushaltsführung erheblich erleichtert und ihm das Leben in der Mietwohnung angenehmer gestaltet.

2. Die Gestattung darf von der Gestellung einer Sicherheit für den Rückbau abhängig gemacht werden. Diese Sicherheit darf aber nicht den Betrag von 3 Monatsmieten übersteigen.

3. Der Mieter muß sein Vorhaben nicht in einer BGB § 541b entsprechenden Weise ankündigen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739851

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