Entscheidungsstichwort (Thema)

Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses bei wiederholtem Wasserschaden

 

Orientierungssatz

Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses kann darauf gestützt werden, daß in der Wohnung des Mieters häufig Wasserschäden aus seinem Einwirkungsbereich vorkommen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733930

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