Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenbedarfskündigung wegen Scheiterns eines Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

 

Orientierungssatz

Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist treuwidrig, wenn der Grund des Eigenbedarfs das Scheitern eines Arbeitsverhältnisses während der Probezeit des Vermieters ist und bei Mietvertragsabschluß die Probezeit gerade erst begonnen hatte.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738300

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