Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Unwirksame Berufung auf den Berliner Mietspiegel im Mieterhöhungsverlangen für eine Wohnung mit Außen-WC

 

Orientierungssatz

1. Ein Mieterhöhungsverlangen nach §§ 558ff BGB ist wegen Formmangels unwirksam, wenn der Vermieter zur Begründung auf den Mietspiegel Bezug nimmt, die betreffende Wohnung jedoch darin gar nicht ausgewiesen ist. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann in diesem Fall auch nicht durch Interpolation, Extrapolation oder Analogieschluss ermittelt werden.

2. Der Berliner Mietspiegel 2003 erfasst Wohnungen mit Außen-WC nicht.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732982

WuM 2006, 221

IWR 2005, 71

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