Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Ordnungsgemäßheit einer Nebenkostenabrechnung
Orientierungssatz
Der Vermieter hat in einer Nebenkostenabrechnung die einzelnen Rechnungsdaten aufzuführen, damit der Mieter die Abrechnung zuverlässig überprüfen kann. Dazu gehört nicht nur, daß sowohl die Einzelangaben als auch die Abrechnungen insgesamt klar, übersichtlich und verständlich sind, sondern es ist ferner erforderlich, daß der Mieter die ihm angelasteten Kosten bereits aus der Abrechnung selbst klar ersehen und überprüfen kann, so daß die Einsichtnahme in die dafür vorliegenden Belege des Vermieters nur noch zur Kontrolle und zur Behebung von Zweifeln erforderlich ist.
Fundstellen
Dokument-Index HI1734944 |
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