Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Frist für Betriebskostenabrechnung bei mietpreisfreiem Wohnraum. Wohnraummiete: Vorwegabzug für Gewerbemieter. Wohnraummiete: Umlagefähigkeit von Sperrmüllabfuhrkosten

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Ausschlußfrist des NMV § 20 Abs 3 Satz 4, wonach der Vermieter die jährliche Abrechnung über Betriebskosten dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zuleiten muß, gilt nicht für freifinanzierten Wohnraum.

2. Ein Vorwegabzug nach Verbrauch für Gewerberaum ist nur dann entbehrlich, wenn der Vermieter substantiiert darlegt, daß für Gewerbe keine Mehrkosten entstanden sind.

3. Sperrmüllabfuhrkosten sind nur dann als Betriebskosten umlagefähig, wenn sie laufend anfallen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737004

NZM 2002, 65

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